Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 183/2024 vom 14.02.2024

OVG NRW stoppt Wolf-Abschuss

Das OVG NRW hat mit Beschlüssen vom 09.02.2024 (Az. 21 B 74/24, 21 B 75/24, 21 B 76/24) den Abschuss der Wölfin Gloria im Kreis Wesel zunächst gestoppt. Laut dem OVG NRW war nicht ausreichend dargelegt, dass die Wölfin Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten aufzeigt. Der Abschuss der Wölfin Gloria bedingt - so das OVG NRW - einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres auszugleichen sei. Der landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere sei dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter als kompensiert anzusehen. Zugleich sei die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit marginal.

Az.: 26.0.6 qu

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