Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 471/2005 vom 17.05.2005
OVG NRW zu Kosten für Führungspersonal
Das OVG NRW hat in einem Urteil vom 13.4.2005 (Az.: 9 A 3120/03) darauf hingewiesen, dass entgegen der Ausfassung des Verwaltungsgerichts (Gelsenkirchen) vieles dafür spreche, dass die anteiligen Personalkosten im Bereich der Führungsämter dem Grunde nach ansatzfähig seien. Die in den Führungsämtern erbrachten Tätigkeiten seien soweit sie konkret den Aufgaben der kostenrechnenden Einrichtung zuzuordnen seien, für den Betrieb der Einrichtung unabdingbar. Auch insoweit handelt es sich nach dem OVG NRW demnach um (betriebsbedingte) Kosten, die letztlich über eine verwaltungsinterne Verrechnung der kommunalen Entsorgungseinrichtung zuzuschreiben seien, für deren Benutzung Benutzungsgebühren erhoben würden.
Az.: II/2 24-21 qu/g