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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 739/1999 vom 20.10.1999
OVG NRW zu Vergabefehlern und Gebührensatz
Das OVG NRW hat mit Urteil vom 1. September 1999 (Az.: 9 A 3342/98, S. 38) erneut entschieden, daß etwaige Vergabefehler bei der Ausschreibung von Leistungen für die Gebührenkalkulation unerheblich sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn
- die von den beauftragten Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten in jeder Hinsicht außer Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen und deshalb mit den Grundsätzen des Äquivalenzprinzips unvereinbar sind oder
- sich die Auftragsvergabe als rein willkürliche, ausschließlich die Gesamtkosten erhöhende Maßnahme darstellt, die sich der Sache nach nicht mehr mit dem weiten Organisationsermessen des Entsorgungsträgers in Einklang bringen läßt.
Das OVG NRW hat damit unter Bezugnahme auf sein Teilurteil vom 15. Dezember 1994 (Az.: 9 A 2251/93; NWVBl 1995, S. 173) nochmals deutlich gemacht, daß Vergabefehler grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen.
Az.: II/2 24-21