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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 580/2019 vom 16.10.2019
OVG NRW zum Erlass eines Beitragsbescheides
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 30.04.2019 (Az. 15 A 883/19- abrufbar unter www.justiz.nrw.de) entschieden, dass die Betriebsleitung eines Eigenbetriebes / einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung auch einen Beitragsbescheid erlassen kann, wenn diese Befugnis der Betriebsleitung in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb / die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ausdrücklich geregelt ist. In dem entschiedenen Fall war in der Betriebssatzung nachweisbar geregelt, dass zu den Aufgaben der Betriebsleitung auch die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge gehört. Das OVG NRW weist außerdem darauf hin, dass der Beitragsbescheid auch deshalb nicht zu bestanden sei, weil die beklagte Stadt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung durch eine GmbH durchführen lässt, denn der Betreibervertrag mit der GmbH enthalte überhaupt keine Regelungen zum Erlass von Beitragsbescheiden.
Az.: 24.1.2.2 qu