Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 475/2023 vom 21.07.2023

OVG NRW zum Infraschall durch Windenergieanlagen

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 29.03.2023 (Az. 22 B 176/23) entschieden, dass Infraschall – wie auch tieffrequenter Schall – durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt.

Mit der Entscheidung wurde der Antrag eines Eigentümers eines Wohngrundstücks im Außenbereich zurückgewiesen, das sich in einem Abstand zwischen 750 und 830 m zu Standorten von drei genehmigten Windkraftanlagen befindet. Das OVG NRW entschied, dass vom Betrieb der vorliegenden Windkraftanlagen in Bezug auf den Antragsteller keine unzumutbaren Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ausgingen.

Az.: 20.1.4.1-004/001 gr

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