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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 534/2020 vom 04.08.2020
OVG NRW zum reduzierten Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen
Die Geschäftsstelle hatte in den Mitteilungen Vom 13.7.2020 bereits über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 10.7.2020 informiert. Zwischenzeitlich sind die Gründe für den Beschluss veröffentlicht worden, die unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden können:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_855_20_NE_Beschluss_20200710.html
Az.: 35.0.8.1-001/011