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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 455/2020 vom 16.06.2020
OVG NRW zur Abfallgebühr
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 17.12.2019 (Az.: 9 A 2267/17 – abrufbar unter: www.justiz.nrw.de) entschieden, dass bei einem satzungsrechtlich geregelten Mindest-Restmüllvolumens von 20 Litern pro Person/Woche die Zuteilung eines 60 -Liter-Restmüllgefäßes anstelle eines 40-Liter-Restmüllgefäßes gebührenrechtlichen Bedenken begegnet, wenn dadurch eine jährliche Mehrbelastung bei der Abfallgebühr von knapp 100 Euro entsteht. Nach Auffassung des OVG NRW kann in solchen Fällen das Volumen der Abfallbehälter etwa durch einen längeren Abfuhrturnus angepasst werden. Nicht ausreichend ist nach dem OVG NRW die Möglichkeit mit benachbarten Grundstücken eine sog. Entsorgungsgemeinschaft zu gründen, weil dieses von der Bewohnerstruktur des Nachbargrundstücks, dem Nutzerverhalten der Nachbarn und nicht zuletzt vom Willen des Nachbarn abhängt, eine solche Entsorgungsgemeinschaft gründen zu wollen.
Az.: 25.0.9 qu