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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 428/2014 vom 25.06.2014
OVG NRW zur gewerblichen Abfallsammlung
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 05.06.2014 (Az. 20 B 1396/13 — abrufbar unter www.nrwe.de) entschieden, dass die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Rahmen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 KrWG auf der Grundlage des § 62 KrWG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 und 3 KrWG auch von dem gewerblichen Sammler eine konkrete Standortliste bezogen auf die von ihm verwendeten Container verlangen kann.
Az.: II/2 31-02 qu-ko