Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 435/2024 vom 28.06.2024

OVG NRW zu gewerblichen Abfallsammlungen und Straßenrecht

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 16.05.2024 (Az. 11 A 1429/23) erneut klargestellt, dass per Ratsbeschluss nicht der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vorgegeben werden kann, dass Anträge auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von gewerblichen Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen Flächen generell zu versagen sind. Laut dem OVG NRW ist eine solche Selbstbindung der Verwaltung und eine darauf beruhende Ablehnungsentscheidung rechtswidrig, weil das in § 18 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW vorgesehene Ermessen nicht mehr ausgeübt werden kann, weil nur eine versagende Entscheidung möglich ist.

Az.: 25.0.2.1 qu

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