Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 342/2019 vom 11.06.2019

OVG NRW zu gewerblicher Sammlung und Straßenrecht

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. 11 A 1166/16) eine Stadt dazu verurteilt, den Antrag eines gewerblichen Alttextilien-Sammlers zur Aufstellung von Großcontainern auf öffentlichen Flächen neu zu bescheiden, weil die Ablehnung der beantragten Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig war.

Die beklagte Stadt hatte mit Ratsbeschluss festgelegt, dass im Stadtgebiet auf öffentlichen Flächen nur noch Alttextilien-Sammelgroßbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aufgestellt werden dürfen. Gleichzeitig wurde aber zugelassen, dass gemeinnützige Sammelorganisationen ihre Sammelbehälter auf öffentlichen Flächen weiterhin aufstellen konnten.

Das OVG NRW bestätigt zunächst seine bisherige Rechtsprechung dahin, dass eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW StrWG NRW bezogen auf gewerbliche Alttextilien-Sammlungen durch Altkleider-Sammelcontainer nur dann abgelehnt werden können, wenn das öffentliche Straßenrecht einer Aufstellung entgegensteht.

Grundsätzlich ist es nach dem OVG NRW zwar möglich, dass eine Stadt durch Ratsbeschluss festlegt, dass die Einsammlung mit Altkleider-Sammelcontainern nur noch „aus einer Hand“ erfolgt und hierdurch privaten Sammlern durch die Versagung der Erteilung von notwendigen Sondernutzungserlaubnissen generell keine Möglichkeit mehr eröffnet wird, auf öffentlichen Flächen Alttextilien-Container aufzustellen. Allerdings lässt das OVG NRW ausdrücklich offen, ob eine solche Festlegung durch Ratsbeschluss als straßenrechtlich ermessensfehlerfrei zu bewerten ist.

Nach dem OVG NRW konnte diese Frage im dem zu entscheidenden Fall jedenfalls deshalb offen gelassen werden, weil in der Stadt auch gemeinnützige Organisationen (insbesondere das DRK) Altkleider-Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen aufgestellt haben. Der Status der Gemeinnützigkeit eines privaten Alttextilien-Sammlers ist aber nach dem OVG NRW ohne straßenrechtliche Bedeutung, denn dieser Status als gemeinnützige Organisation erlaube – so das OVG NRW – keine Besserstellung des DRK oder anderer gemeinnütziger Organisationen bei der Vergabe von Standplätzen für Altkleider-Sammelcontainer.

Denn ob die Sondernutzung durch einen Altkleider-Sammelcontainer eines gemeinnützigen oder gewerblichen Aufstellers erfolgt, ist nach dem OVG NRW straßenrechtlich ohne Belang, weil das straßenrechtliche Sondernutzungsrecht wirtschafts- und wettbewerbsneutral ist. Deshalb sei der Ratsbeschluss, der eine Einbindung gemeinnütziger Organisationen vorsehe und gleichzeitig den Ausschluss von gewerblichen Alttextilien-Sammlern beinhalte durch das öffentliche Straßenrecht nicht gedeckt, so dass die Ablehnung der beantragten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht durch straßenbezogene Erwägungen sachlich gerechtfertigt sei.

Das OVG NRW weist aber auch darauf hin, dass es straßenrechtlich nicht ermessensfehlerhaft ist, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, weil für dieselbe öffentliche Straßenfläche nur eine Sondernutzungserlaubnis vergeben werden könne.

Ebenso ist es grundsätzlich möglich, durch Ratsbeschluss für das gesamte Gemeindegebiet eine bestimmte Standplatzdichte für Altkleider-Container festzulegen (z. B. Einwohner pro Standplatz) und diese dafür vorgesehenen Standplätze mit dem jeweiligen konkreten Aufstellungsort zu benennen. Das OVG NRW weist in seinem Urteil vom 28.03.2019 (Az. 11 A 1166/16) ausdrücklich darauf hin, dass die Verschandelung des Stadt- bzw. Gemeindebildes durch eine Überfrachtung mit Altkleider-Container ein tragfähiger straßenrechtlicher Grund dafür ist, die Anzahl der Standplätze grundsätzlich zu begrenzen.

Az.: 25.0.2.1 qu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search