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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 370/2009 vom 12.06.2009
OVG NRW zur Privilegierung von Hähnchenmastanlagen
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 02.06.2009 (8 B 572/09) entschieden, dass Vorhaben für die gewerbliche Massentierhaltung (im entschiedenen Fall ging es um ein Gebäude mit annähernd 40.000 Geflügelmastplätzen) der Privilegierung des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BauGB unterliegen. Zugleich hat es darauf hingewiesen, dass die Gemeinden planerisch nach Maßgabe des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB steuernd eingreifen können. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass damit der Hinweis auf S. 23 der Niederschrift der Dienstbesprechungen 2008 des Ministeriums für Bauen und Verkehr den Bauaufsichtsbehörden hinfällig geworden ist. Denn der dort zitierten Argumentation des VG Düsseldorf hat sich das OVG offensichtlich nicht angeschlossen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist daher diese Rechtsprechung bis auf Weiteres zu beachten.
Az.: II/1 620-00