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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 589/2022 vom 12.09.2022
OVG SH zur Anlagenstilllegung und Insolvenz
Das OVG Schleswig-Holstein (OVG SH) hat mit Beschluss vom 21.06.2022 (5 LA 263/19) bezogen auf eine Stilllegungsanordnung für ein ungenehmigtes Abfallzwischenlager entschieden, dass der Insolvenzverwalter dann in die Betreiberstellung einrückt, wenn dieser die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen vorführt. Dieses gelte indes nicht, wenn der Betrieb schon von der Insolvenzeröffnung eingestellt worden sei.
Az.: 25.0.2.1-011/006