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StGB NRW-Mitteilung 481/2020 vom 13.08.2020
OZG-Umsetzung - Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes
Im Konjunkturpaket der Bundesregierung sollen zusätzlich insgesamt 3 Milliarden Euro für die Umsetzung des OZG durch den Bund für Länder und Kommunen bereitgestellt werden, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. Die Mittel sollen ab Herbst 2020 und in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung stehen. Die Mittel sollen vornehmlich dazu eingesetzt werden, dass schnell sichtbare Erfolge bei der Digitalisierung von den wichtigen Verwaltungsprozesse in der Fläche erreicht werden.
Derzeit laufen im Rahmen der Gremien des IT-Planungsrates Gespräche über die Verteilung der Mittel und die Verwendung im Rahmen der flächendeckenden OZG-Umsetzung. Bislang gibt es noch keine tragfähige Beschlussgrundlage darüber, wie die Gelder eingesetzt werden sollen. Zudem müssen noch rechtliche Rahmenbedingungen geklärt werden. Eine Verteilung über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder oder nach einem anderen Gießkannenprinzip scheint derzeit ausgeschlossen. Für den 09. September 2020 ist eine Sondersitzung des IT-Planungsrates angesetzt, auf der ein Konzept verabschiedet werden soll.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben gegenüber dem BMI einige Eckpunkte aus kommunaler Sicht formuliert, an denen sich Verwendung der Mittel aus kommunaler Sicht orientieren sollte:
• Finanzielle und organisatorische Unterstützung der Kommunen bei Implementierung und Betrieb der
(neuen) Software-Lösungen zur OZG-Umsetzung unter Einbindung der kommunalen IT-Dienstleister
• Vollständige Digitalisierung von Prozessen unter Einbeziehung der Fachverfahren
• Bereitstellung der neu entwickelten „einer für alle“-Lösungen in einem auch für Kommunen nutzbaren
„Web-Store“
• Sicherstellung, dass Implementierung und Support der neuen OZG-Lösungen für Kommunen
kostenneutral erfolgt
• Unterstützung bei der Schaffung von (verwaltungsinternen) Voraussetzungen für die
Transformation zu durchgehend digitalen Verwaltungsprozessen
• Kontinuierlicher Support und Weiterbildungs- und Schulungsangebote für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Kommunen
Der DStGB und der DStt werden sich in den nun folgenden Gesprächen dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Finanzmittel für eine nachhaltige und für die Kommunen leistbare Umsetzung des OZG und die Schaffung tragfähiger Strukturen innerhalb der Verwaltungen eingesetzt werden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Az.: 17.0.1.3-001/002