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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 629/2019 vom 15.11.2019
Packstationen sind nach der BauO NRW genehmigungsfrei
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) hat in einem Antwortschreiben an die Deutsche Post AG klargestellt, dass Packstationen, die einen Brutto-Rauminhalt von bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3m nicht überschreiten, unter § 62 Abs. 1 Nr. 6 lit. c BauO NRW fallen und damit genehmigungsfrei sind. Das Schreiben des MHKBG finden Sie hier.
Az.: 20.3.1.3-016/001