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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 595/2019 vom 11.11.2019
Paritätsgesetz NRW
Die Geschäftsstelle macht Sie auf den aktuell eingereichten Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen – Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern“ (Drucksache 17/7753) aufmerksam.
Nach dem Antrag der Fraktionen sei mit ursächlich für die weiterhin geringe Partizipation von Frauen im Parlament nicht allein und vornehmlich der Wählerwille, sondern insbesondere auch die derzeitige Handhabung der Kandidatenaufstellung in den Landeslisten der Parteien, die sich auf die Zusammensetzung des Parlaments mit deutlich weniger Frauen als Männer auswirke.
Dem soll der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen entgegen wirken. Durch eine mit der vorgesehenen Regelung bezweckte vermehrte Vertretung von Frauen im Parlament soll im Übrigen auch befördert werden, dass sich die Rechtsetzung mehr als bisher an der Lebenswirklichkeit beider Geschlechter ausrichten werde.
Eingeschränkt werde damit zwar das Recht der Parteien und ihrer Mitglieder nach Art. 21 Abs. 1 GG, frei zu bestimmen, wer und in welcher Reihenfolge auf ihren jeweiligen Wahllisten als Kandidat oder Kandidatin zum nordrhein-westfälischen Landtag aufgestellt werden soll. Und auch Art. 38 Abs. 1 GG, der ebenso wie Art. 31 Abs. 1 LV NRW die freie und gleiche Wahl von Abgeordneten garantiert, werde durch die vorgesehene geschlechtergerechte Platzierung von Frauen und Männern auf den Wahllisten tangiert. Diese Eingriffe seien aber durch Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt und auch verhältnismäßig.
Der Gesetzentwurf ist für Mitgliedskommunen im internen Bereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal, Organisation - Gleichstellung abrufbar.
Az.: 12.0.7-012/001