Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 292/2013 vom 09.04.2013

Patenschaft und Testzugang für Behördenruf 115

Um Kommunen die Entscheidung für die Teilnahme am Behördenruf 115 zu erleichtern, wurden jetzt zwei Unterstützungskonzepte eingerichtet. Zum einen erhalten Kommunen, die sich neu bei der Behördenauskunft 115 akkreditieren, einen Paten aus dem Kreis der schon länger aktiven 115-Kommunen. Zum anderen können interessierte Kommunen einen befristeten Testzugang zu der Wissensmanagement-Software der 115-Infrastruktur erhalten. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 im Bundesinnenministerium unter der Mail-Adresse GK115@bmi.bund.de .

Der einheitliche Behördenruf soll es Bürgern und Bürgerinnen erleichtern, auf Anhieb die richtige Ansprechperson für Verwaltungsfragen zu finden - unabhängig von der Verwaltungsebene, auf der der Vorgang bearbeitet wird. In einer künftigen Ausbaustufe sollen neben Auskunft und telefonischer Weiterleitung auch einfache Verwaltungsvorgänge direkt über die 115 zu erledigen sein. Diese Rufnummer ist im Gebiet der teilnehmenden Kommunen über das Telefon-Ortsnetz zu erreichen  und damit pauschalpreisfähig (Gebühren-Flatrate).

Az.: I/3 085-23

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