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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 604/2006 vom 01.08.2006
Pauschalierte Leistungsgewährung
In der Zeit von 2000 bis 2004 wurde in Nordrhein-Westfalen ein Modellversuch zur Pauschalierung von Sozialhilfe im Rahmen des bis Ende 2004 gültigen Bundessozialhilfegesetzes durchgeführt. Dabei wurde erprobt, wie durch vereinfachte und dabei die Bedarfslage der Hilfeberechtigten berücksichtigende Leistungsberechnung und
gewährung bei den Sozialhilfeträgern Innovationspotenziale zur Weiterentwicklung der persönlichen Hilfen geschaffen werden können.
Die wissenschaftliche Begleitung der Modellversuche zur Pauschalierung von Sozialhilfe erfolgte durch Univation Institut für Evaluation in Köln mit verschiedenen Erhebungen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen und Beteiligten. Über einen Teil der Ergebnisse ist in Fachtagungen des Städte- und Gemeindebundes NRW ausführlich unterrichtet worden.
Mit der Broschüre Pauschalierte Leistungsgewährung Konsequenzen für die Umsetzung des SGB II werden Überlegungen dargestellt, wie die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben zur Pauschalierung von Sozialhilfe für die neuen Hilfesysteme genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Evaluation dargestellt. Dabei wird deutlich, dass administrative Umsetzung und verbesserte Verwaltungsverfahren dann zu einer weitgehend kostenneutralen und sozialpolitisch optimierten Hilfegewährung führen, wenn die verantwortlichen Träger konzeptionelle, personelle und organisatorische Veränderungen einleiten, die auf die Selbsthilfepotenziale der Hilfeberechtigten aufbauen und hohe Transparenz über die Ziele und den Ablauf der Hilfegewährung herstellen.
Die Broschüre Pauschalierte Leistungsgewährung ist zu beziehen über die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf, bzw. per Fax: 0211/855-3159.
Az.: III 804