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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 339/2000 vom 20.06.2000
Pauschalierung von Sozialhilfe
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW hat in einer 12-seitigen Broschüre Hinweise zu dem Modellvorhaben zur Umsetzung von § 101 a Bundessozialhilfegesetz in Nordrhein-Westfalen gegeben. Mit dieser Experimentierklausel soll der Versuch unternommen werden, den Alltag der Sozialhilfegewährung und des Sozialhilfebezugs für die Gesetzgebung zu erschließen. Das Land verfolgt das Ziel, diesen Prozeß vor allem für die beteiligten Träger der Sozialhilfe, die ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen, aber auch für Sozialhilfeberechtigte, die die neuen Verfahren erproben, durch größtmögliche Transparenz nachvollziehbar zu machen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Modellvorhaben zur Pauschalierung von Sozialhilfe wird auf den Mitteilungsbeitrag Nr. 132 vom 5.3.2000 verwiesen. Die Broschüre ist kostenlos beim MASSKS, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211/855-3717 oder über E-Mail: Birgitt.Kocks@massks.nrw.de zu beziehen.
Az.: III 809