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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 628/2013 vom 03.07.2013
PCB in öffentlichen Gebäuden
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 17.06.2013 gegenüber dem Landtag NRW eine Stellungnahme zum Thema PCB in öffentlichen Gebäuden. Anlass war eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 26.06.2013 im Landtag NRW. Die Stellungnahme hat folgenden Inhalt:
“Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Gödecke,
wir bedanken uns für die Einladung zu der o.g. Anhörung. In der Sache nehmen wir gerne wie folgt Stellung:
PCB (polychlorierte Biphenyle) sind giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen, die in verschiedenen Baustoffen (z. B. dauerelastischen Dichtungsmassen für Dehn- und Anschlussfugen) eingesetzt wurden. Aber auch in Isolierflüssigkeiten von elektrotechnischen Bauteilen wie Transformatoren und Kondensatoren wurde PCB ursprünglich eingesetzt.
Die Verwendung und das Inverkehrbringen aller PCB-haltigen Produkte wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989 durch die Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen und zur Beschränkung von Phinylchlorid untersagt. Die Dekontamination und Beseitigung musste in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Richtlinie 96/59/EG) bis zum Ende des Jahres 2010 erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland ist insoweit die Umsetzung der EU-Vorgaben der PCB/PCT-Abfallverordnung des Bundes zu beachten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 03.07.1996 die PCB-Richtlinie NRW (MBl. NRW 1996, Seite 1260). Des Weiteren gibt es einen Ratgeber „PCB in Gebäuden — Nutzerleitfaden“, Stand: 2003) vom Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW. Das Umweltbundesamt hat zuletzt im Jahr 2008 einen Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden herausgegeben.
Grundsätzlich gilt nach den o. g. Handreichungen, dass in einem überschaubaren Zeitraum (mittelfristig) ein Gebäude einer Sanierung zugeführt werden sollte, wenn die Werte über 2.000 ng PCB/m3 liegen.
Ab 3.000 ng PCB/m3 Raumluft ist eine akute Gesundheitsgefahr nicht mehr auszuschließen, d. h. das Gebäude darf nicht mehr genutzt werden.
Nach wie vor sind 300 ng PCB/m3 Raumluft als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert).
Bei den Werten zwischen 300 ng PCB/m3 und 3.000 ng PCB/m3 ist eine mittelfristige Beseitigung der Ursachen vorzusehen, wobei in jeweiligem Einzelfall auch die Verweildauer in den jeweiligen Räumlichkeiten zu beachten ist.
Aufgrund der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an die Städte, Gemeinden und Kreise ist die PCB-Problematik grundsätzlich auf der Grundlage der o. g. Handreichungen systematisch durch Überprüfung der Gebäude abgearbeitet worden, in denen entsprechend der Baujahre der Gebäude Baumaterialien verwendet worden sind, die PCB enthalten konnten.
Die Untersuchungen in den Kommunen orientierten sich an der o.a. PCB-Richtlinie. Insbesondere in den Jahren von 1996 bis 2003 wurden in den Städten, Gemeinden und Kreisen folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Systematische Begehung von öffentlichen Gebäuden, Überprüfung der Verwendung PCB-belasteter Baumaterialien,
- Durchführung von Raumluftmessungen zur Bestimmung der Raumluftbelastungen,
- Konzeption, Planung und Durchführung von PCB-Sanierungen.
Mit Beginn des Untersuchungsprogramms wurden die Nutzer (wie z.B. Schulen) schriftlich informiert. Die Untersuchungsergebnisse wurden an die Betroffenen weitergeleitet. In vielen Fällen haben die kommunalen Gesundheitsämter hierzu Informationsbroschüren entwickelt. Darüber hinaus wurden die Entscheidungen sowie die Untersuchungsergebnisse in den kommunalen Vertretungskörperschaften präsentiert. Dieser offene Umgang mit Informationen und die Einbeziehung der Gebäudenutzer haben sich in der Vergangenheit bewährt.
In den letzten Jahren sind nach der o.a. umfassenden Schadstoffsanierung deshalb diesseits nur wenige weitere Einzelfälle bekannt geworden, in denen Gebäude nachträglich einer Überprüfung unterzogen werden mussten, weil bei diesen Gebäuden die Verwendung von PCB-haltigen Baumaterialien zunächst nicht vermutet werden konnte. Auch in diesen Fällen ist aber eine systematische Aufarbeitung der Problemlage erfolgt und eine Problemlösung angegangen worden.
Die kommunalen Spitzenverbände haben das Anschreiben des Ausschussvorsitzenden Herrn Günter Garbrecht, MdL, an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 14.12.2012 zum Anlass genommen, die Städte, Gemeinden und Kreise erneut über die PCB-Problematik zu informieren.
Bis zum heutigen Tag sind den kommunalen Spitzenverbänden keine weiteren aktuellen Fälle zur Kenntnis gegeben worden, in denen PCB in kommunalen Gebäuden noch festgestellt worden ist. Weiterhin besteht die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände an die Städte, Gemeinden und Kreise zu überprüfen, ob ggf. bei kommunalen Gebäuden eine PCB-Problematik noch vorhanden sein kann.
Aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage wird deshalb eine Abfrage des Landes NRW für nicht erforderlich gehalten, weil bis zum Jahr 2003 in den Städten und Gemeinden die PCB-Problematik abgearbeitet worden ist und in den letzten Jahren lediglich Einzelfälle aufgetreten sind, in denen eine PCB-Problematik zunächst nicht vermutet werden konnte“.
Az.: II/2 qu-ko