Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 645/2024 vom 05.09.2024
PEFC sucht Waldhauptstadt 2025
Städte und Gemeinden erhalten für 2025 wieder die Möglichkeit, sich die Auszeichnung „PEFC-Waldhauptstadt“ zu sichern und sich ihren Bürgerinnen und Bürgern als Vorbild für nachhaltige Waldbewirtschaftung zu präsentieren. In den vergangenen Jahren trugen bereits die Städte Augsburg, Rottenburg am Neckar, Freiberg in Sachsen, Ilmenau, Brilon, Heidelberg, Wernigerode, Warstein, Schwarzenbach a. Wald sowie die amtierende Waldhauptstadt Templin diesen Titel.
Interessierte Städte und Gemeinden sind herzlich dazu eingeladen, bis zum 20.09.2024 ihre Bewerbungsunterlagen an die PEFC-Geschäftsstelle zu senden. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb ist eine (möglichst langjährige) PEFC-Zertifizierung des Stadtwaldes.
In den Bewerbungsunterlagen sollte bereits skizziert werden, mit welchen Maßnahmen oder Aktionen die Kommune die Auszeichnung „PEFC-Waldhauptstadt“ in der Amtszeit aktiv nutzen wird.
Als Preis stiftet PEFC Deutschland 1.000 Forstpflanzen eigener Wahl für den Stadtwald, die in einer öffentlichen Pflanzaktion im Jahr 2025 gepflanzt werden sollen. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeitsarbeit der Kommune zur Bekanntmachung des Titels „PEFC-Waldhauptstadt 2025“ von PEFC Deutschland unterstützt, unter anderem mit einem Budget von 3.000 Euro für Ausstellungen, Veranstaltungen etc.
In der Vergangenheit haben die prämierten Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger über Pflanzaktionen, Fotowettbewerbe, Ausstellungen und weitere Maßnahmen aktiv in ihre forstliche Arbeit eingebunden. Auf diese Weise konnte wertvolle Aufklärungsarbeit über die Bedeutung des Waldes für die Stadt sowie über die ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung der Forstleute vor Ort geleistet werden.
Eindrücke, wie die bisherigen PEFC-Waldhauptstädte ihren Titel gefeiert und eingesetzt haben, sind unter www.pefc.de/pefc-waldhauptstadt zusammengestellt.
Formlose Bewerbungsunterlagen können bis zum 20.09.2024 per Mail an info@pefc.de oder per Post an die Geschäftsstelle von PEFC Deutschland e.V., Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart, gesendet werden.
Az.: 26.1-006/003