Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 516/2024 vom 06.08.2024
Pensionsaltersgrenze für feuerwehrtechnische Beamte
In der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) vom 30.07.2024 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 5. Juli 2024 verkündet worden, welches den § 116 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) ändert; inhaltlich geht es um die Anpassung der Pensionsaltersgrenze für feuerwehrtechnische Beamte. Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung, also am 07.08.2024, in Kraft.
Die Verkündung des Änderungsgesetzes finden Sie hier: recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text
Az.: 15.1.20-003/002