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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 463/2003 vom 05.05.2003
Personal-Service-Agenturen in NRW
Anfang Mai 2003 haben in Nordrhein-Westfalen die ersten 29 Personal-Service-Agenturen (PSA) mit insgesamt 1.165 Plätzen ihre Arbeit aufgenommen. Nach Angaben des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen werden in diesem Jahr insgesamt 215 PSA mit 8.500 Arbeitsplätzen mit dem vermittlungsorientierten Arbeitnehmerverleih für die Arbeitsämter beginnen. 6.500 PSA-Plätze werden bis Juli, weitere 2.000 werden danach eingerichtet.
Aufgabe der PSA ist die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei stellt die PSA Arbeitslose ausschließlich zu dem Zweck ein, sie an andere Arbeitgeber über den Verleih zu vermitteln. Im Gegensatz zu konventionellen Zeitarbeitsunternehmen arbeiten Personal-Service-Agenturen aber gezielt auf den dauerhaften Verbleib ihrer Mitarbeiter im Entleihbetrieb hin. Das befristete Zeitarbeitsverhältnis mit der PSA fungiert so als Sprungbrett für eine unbefristete Beschäftigung beim Kundenunternehmen. Diesem Zweck dient auch die Betreuung und Qualifizierung der Arbeitnehmer in verleihfreien Zeiten durch die PSA. Darüber hinaus kann die PSA natürlich auch ohne vorherigen Verleih ihre "Mitarbeiter" direkt an andere Unternehmen vermitteln.
Zielgruppe der PSA sind vor allem Arbeitslose, die aufgrund leichterer Defizite in ihrem Bewerberprofil (z.B. fehlende Berufserfahrung, Dauer der Arbeitslosigkeit) nicht unmittelbar von den Arbeitsämtern in den Arbeitsmarkt tangiert werden können. Für diese Personengruppe nimmt die PSA eine Brückenfunktion zum ersten Arbeitsmarkt ein, indem sie Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, Arbeitslose zunächst unverbindlich, also ohne arbeitsvertragliche Bindungen, im eigenen Unternehmen zu beschäftigen.
Az.: III 841