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StGB NRW-Mitteilung 481/2001 vom 05.08.2001
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz beschlossen
Der Bundesrat hat am 13.07.2001 das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz verabschiedet. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz ( BT-Drucksache 14/5395) tritt somit zum 01. Januar 2002 in Kraft.
Kernziele des Gesetzes sind die Sicherung und die Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherrechte. Es umfasst insbesondere:
- Qualitätssicherung und -prüfung:
Jedes Pflegeheim und jeder Pflegedienst wird verpflichtet, ein umfassendes, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Unabhängige Sachverständige müssen in regelmäßigen Abständen die Qualität der Einrichtung nachprüfen.
- Personalausstattung
Die Pflegeeinrichtungen erhalten Instrumente an die Hand, um mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen zu können, die den erforderlichen Personalaufwand gebührend berücksichtigen: Für jedes Heim müssen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen und auf Landesebene Personalrichtwertvereinbarungen getroffen werden.
- Verbraucherschutz
Durch verstärkte Beratung und Information können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ihre Rechte wirksamer wahrnehmen. Pflegekassen können sich an kommunalen Beratungsangeboten beteiligen, und verstärkt die Pflegenden im häuslichen Umfeld schulen.
- Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
Im stationären Bereich wird die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der stattlichen Heimaufsicht verbessert.
Az.: III 810 - 11