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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 5/2017 vom 23.01.2017
Pflichten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Wahlkampfzeiten
Aus Anlass des bevorstehenden Wahljahres mit der Landtagswahl am 14. Mai 2017 und der Bundestagswahl im September 2017 hat das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht hingewiesen. Die Hinweise beziehen sich zwar nur auf Landesbedienstete. Gleichwohl sind sie verallgemeinerungsfähig und daher auch für kommunale Beschäftige von Bedeutung. Die Hinweise sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Beamtenrecht" abrufbar.
Az.: 14.0.1.-001/002