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StGB NRW-Mitteilung 719/1999 vom 20.10.1999
Pflichtversicherte bei den Betriebskrankenkassen
Die Krankenstände der Pflichtversicherten bei den Betriebskrankenkassen (BKK) waren im vergangenen Jahr so niedrig wie nie zuvor. Mit 16 Kalendertagen waren die Arbeitnehmer 1998 im Durchschnitt knapp zweieinhalb Wochen krank, teilte der BKK-Bundesverband mit. Den Angaben zufolge lag die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit im Westen bei 16 und im Osten bei 15 Tagen. Eine entscheidende Rolle bei den Fehlzeiten hätten Langzeiterkrankungen gespielt.
1997 hatte die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit noch 18 Kalendertage (West 18, Ost 17) betragen. Die Krankenbestände haben sich damit fast angeglichen. 1991 hatten die Arbeitsunfähigkeitstage je BKK-Pflichtmitglied im Westen noch bei 26, im Osten dagegen bei nur zehn Tagen gelegen. Zwei Jahre später hatten sich die Krankenstände bereits auf drei Tage angenähert (21/18). Am längsten krank waren die Beschäftigten des Bereichs Post/Telekommunikation/Bahn- und Nahverkehrsbetriebe mit durchschnittlich 21 Tagen. Auf Platz zwei folgten die öffentlichen Verwaltungsbetriebe mit 20,3 Tagen. Als Grund für den hohen Krankenstand der Angestellten und Arbeiter in den öffentlichen Verwaltungen führen die BKK unter anderem an, daß chronisch oder längerfristig erkrankte Beschäftigte einen stärkeren Kündigungsschutz als in anderen Sektoren hätten.
Az.: III/2 531-1