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StGB NRW-Mitteilung 223/2008 vom 20.03.2008
Pilot-Pflegestützpunkte festgelegt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat jüngst festgelegt, in welchen Regionen Pilot-Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Mit der Entscheidung ist im Rahmen des Modellvorhabens des Bundesministeriums für Gesundheit zu „Pflegestützpunkten und Pflegeberatern“ in jedem Land ein Pilot-Stützpunkt geplant. Die Zielsetzung des Projektes besteht darin, modellhaft in allen Bundesländern Pflegestützpunkte und Pflegeberatung zu erproben. Der Aufbau der Pilot-Pflegestützpunkte wird mit einer Projektförderung von 30.000 Euro je Stützpunkt unterstützt. Insgesamt stehen aus dem „Modellprogramm zur Verbesserung und Versorgung Pflegebedürftiger“ für die Pilot-Pflegestützpunkte und deren Begleitung und Koordinierung durch das Kuratorium Deutsche Altenhilfe über eine Million Euro zur Verfügung.
Mit dieser Entscheidung werden im Bundesgebiet 16 Pilot-Pflegestützpunkte Erfahrungen im Aufbau und im Betrieb von Stützpunkten sammeln, dokumentieren und für andere Interessenten als hilfreiche Information zusammenstellen. Ziel der Pilot-Pflegestützpunkte ist es darzustellen, dass eine wohnortnahe gute Beratung mit guter Betreuung die Gewähr dafür ist, ein Leben in Würde in der eigenen Häuslichkeit im Alter führen zu können. In regionalen Konferenzen sollen die Akteure der einzelnen Pflegestützpunkte ihre Erfahrungen im Aufbau und Betrieb der Stützpunkte austauschen. Für Nordrhein-Westfalen wurden als Pilotstandorte die Bundesknappschaft in Moers sowie die Stadt Mönchengladbach festgelegt.
Az.: III 810-11