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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 25/2000 vom 05.01.2000
Pilotaktionen zur Förderung des kombinierten Verkehrs
Die Kommission der Europäischen Union hat jetzt zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotaktionen zur Förderung des kombinierten Verkehrs aufgefordert. Als kombinierter Verkehr gelten Güterbeförderungen zwischen Mitgliedstaaten, bei denen der Lastkraftwagen, der Anhänger, der Sattelanhänger mit oder ohne Zugmaschine, der Wechselaufbau oder Container von mindestens 20 Fuß Länge die Zu- und Ablaufstrecke auf der Straße und den übrigen Teil der Strecke auf der Schiene, auf einer Binnenwasserstraße oder auf See zurücklegt, wobei der Abschnitt auf der Straße möglichst kurz sein muß. Nur Aktionen von grenzüberschreitender Bedeutung sind förderwürdig.
Einreichungsfrist ist der 04. Februar 2000. Der komplette Text der Aufforderung der Kommission (1999/C 347/08) ist bei der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III/1 640-00