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StGB NRW-Mitteilung 732/2007 vom 23.11.2007
Pilotphase mit Kompetenzzentren bei sonderpädagogischer Förderung
Mit Presseerklärung vom 30. Oktober 2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, die nordrhein-westfälische Landesregierung habe grünes Licht für grundsätzlich neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung gegeben. Das Kabinett habe Eckpunkte für eine Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, wie sie erstmals im Schulgesetz verankert worden seien, gebilligt. In den kommenden drei Schuljahren sollen auf Antrag von Schulträgern bis zu 20 solcher Kompetenzzentren entstehen.
Es soll erreicht werden, dass Kinder früher, unbürokratischer und bedarfsgerechter gefördert werden. Deshalb sollen noch mehr Kinder als bisher möglichst wohnortnah und präventiv in allgemeinen Schulen gefördert werden, so das Schulministerium. Mit der zum kommenden Schuljahr beginnenden Pilotphase sollen an mehreren Standorten und mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten die Voraussetzungen für ein neues Konzept der sonderpädagogischen Förderung erarbeitet werden, das dann – sofern die Schulträger es wollen – auf ganz Nordrhein-Westfalen übertragen werden könnte.
Mit dem Schulgesetz habe die Landesregierung den Schulträgern die Möglichkeit gegeben, Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung auszubauen (§ 20 Abs. 5 Schulgesetz). Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen. Konkret heiße dies: Eine Förderschule, die zum Kompetenzzentrum ausgebaut werde, soll ein breites Spektrum sonderpädagogischer Förderung – zum Beispiel den gesamten Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) abdecken und die Schülerinnen und Schüler sowohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch in den mit ihm in einem festen Netzwerk verbundenen allgemeinen Schulen fördern. Dies entspreche einer langjährigen Forderung aus dem Bereich der Sonderpädagogik, welche die Landesregierung umsetzen möchte.
Die Schulträger sollen möglichst auch weitere Unterstützungsprojekte (z.B. schulpsychologische Beratungsstellen, Familien- und Erziehungsberatung, medizinische Unterstützung) mit dem Kompetenzzentrum vernetzen.
Ziel dieses Konzeptes sei es auch, insbesondere im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, der nahezu 70 % aller sonderpädagogisch geförderten Kinder und Jugendlichen ausmache, durch frühzeitige Förderung präventiv dazu beizutragen, dass sich Unterstützungsbedarfe nicht erst zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen würden. Gerade in diesem Bereich der sonderpädagogischen Förderung sei der Anteil der Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Aufgrund der mit diesem Konzept verbundenen grundlegenden Änderung der sonderpädagogischen Förderung in örtlichen bzw. regionalen Kontexten sowie vieler damit zusammenhängender haushaltsrechtlicher, dienst- und personalrechtlicher sowie schulfachlicher Fragestellungen, sollen zunächst im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden. Schulträger sollen sich um die Teilnahme an dieser Pilotphase, die zum kommenden Schuljahr 2008/09 beginne, bis Ende Januar bewerben. Eine Grundlage hierfür würden die am 30. Oktober 2007 vom Kabinett gebilligten Eckpunkte bilden, die zunächst den Verbänden zur Stellungnahme übersandt würden.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Angelegenheit bislang nicht mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt worden ist.
Az.: IV/2 211-38