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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 363/1999 vom 05.06.1999
Pilotprojekt "Integrierte Hilfe zur Arbeit"
In Nordrhein-Westfalen erhalten z.Zt. rd. 700.000 Menschen Sozialhilfe, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern. Rd. die Hälfte davon ist zwischen 18 und 59 Jahre alt. Schätzungen zufolge sind mehr als zwei Drittel dieser Personen prinzipiell erwerbsfähig vorausgesetzt, man fände eine passende Beschäftigung für sie. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport will jetzt mit dem Pilotprojekt "Integrierte Hilfe zur Arbeit" Kommunen unterstützen, die nach neuen Ideen und Wegen in der Beschäftigungspolitik und förderung suchen.
In den Kreisen Unna und Rhein-Sieg sowie in den kreisfreien Städten Bielefeld, Dortmund, Herne, Duisburg und Köln sollen neue Möglichkeiten erprobt werden, um erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und empfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ziel ist es einerseits, den Betroffenen eine neue Zukunftsperspektive zu geben und sie damit dauerhaft sozialhilfeunabhängig zu machen, andererseits auch den Kommunen durch bessere Hilfesangebote neue Wege zur Reduzierung der nach wie vor steigenden Sozialhilfekosten aufzuzeigen. In das neue Pilotprojekt werden rd. 100.000 Sozialhilfeempfänger einbezogen.
Im Rahmen des Pilotprojektes, das im nächsten Jahr abgeschlossen sein wird, geht es zunächst einmal darum, detaillierte Erkenntnisse über die Erwerbsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern zu bekommen. Dazu zählen vor allem die Ursachen, die der Aufnahme einer Arbeit oder der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme im Wege stehen. Auf der Grundlage des gewonnenen Datenmaterials sollen dann mit neuen Beratungsformen und der Bündelung aller Hilfsangebote in der Kommune insbesondere auch der Hilfe zur Arbeit den Sozialhilfeempfängern neue Wege zur Arbeit und Qualifizierung aufgezeigt werden. Flankierend wird z.Zt. an einem neuen Konzept zur Überprüfung der bisherigen Praxis der Sozialhilfeberatung gearbeitet. Ziel ist die stärkere Aktivierung der "Hilfe zur Selbsthilfe".
Az.: III 801