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StGB NRW-Mitteilung 730/2007 vom 23.11.2007
Pilotprojekt mit Schulschiedsstellen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mitgeteilt, Stören im Unterricht, Raufereien auf dem Schulhof, Sachbeschädigungen, Pöbeleien und Beleidigungen, Wegnehmen von Sachen und ähnliches würden nicht nur das Klima und damit sinnvolle Arbeit in der Schule beeinträchtigen, sondern könnten auch zum Ausgangspunkt für Jugendgewalt und Jugendkriminalität werden. Derartigem Verhalten wolle die Landesregierung konsequent entgegentreten und soziales Verhalten nachdrücklich einfordern. Deshalb habe sie das Projekt „Schulschiedsstelle“ gestartet.
In zehn Schulamtsbezirken seien Gremien gleichaltriger Schülerinnen und Schüler geschaffen worden, die eingreifen, wenn Schulleitungen ihnen Fälle von Regelverletzungen übergeben. Die Mitglieder dieser Gremien wollen Schülerinnen und Schülern durch ihre Stellungnahme und zumeist auch durch Aussprechen einer Sanktion verdeutlichen, dass auch sie als Gleichaltrige das Überschreiten von Regeln nicht akzeptieren. Die Teilnahme sei für die Beschuldigten freiwillig. Allerdings drohten ihnen im Falle einer Ablehnung Sanktionen durch die Schule in Form von Erzieherischem Einwirken oder Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz (§ 53). Das Projekt sei in dieser Form bundesweit einmalig: Die Schulschiedsstellen würden ausschließlich Vorfälle bearbeiten, die sich im Rahmen oder im Umfeld von Schule ereignet hätten – auch nicht formell strafbare Regelverletzungen würden behandelt.
Eine Schulschiedsstelle setze sich aus drei Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen zusammen, die vorab für diese Aufgabe 40 Stunden lang vorbereitet worden seien. Sie hätten die Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennengelernt, Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.
Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden, wenn
- es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen geht,
- der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen,
- die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.
Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen:
- Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, herabwürdigendes Verhalten
- Fehlverhalten gegen Lehrkräfte, wie z.B. Beschimpfung, Verleumdung
- Beschädigung von Eigentum
- Rangeleien im Schulbus
- unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihren Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein:
- eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich
- Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden. So können Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä. erledigt werden.
- Schadensersatz aus dem Taschengeld
- Handyverbot
Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen seien neben dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge anwesend. Die Eltern der oder des Beschuldigten könnten anwesend sein. Bei Bedarf werde auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen seien nicht öffentlich.
Schulschiedsstellen seien bei den Schulämtern angesiedelt und für alle Schulen und Schulformen im Schulamtsbezirk zuständig. Im Rahmen des Pilotprojektes seien solche Gremien zunächst in folgenden Schulamtsbezirken eingerichtet worden: Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Leverkusen, Paderborn, Kreis Höxter, Kreis Recklinghausen, Kreis Viersen, Märkischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis. Ansprechpartner für alle Schulen im jeweiligen Schulamtsbezirk sei das Schulamt.
Az.: IV/2 241-7/1