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StGB NRW-Mitteilung 232/2014 vom 07.03.2014
Planung für "Tag der Städtebauförderung" angelaufen
Die Bürgerbeteiligung in der Städtebauförderung und Stadtentwicklung soll ab Mai 2015 mit einem jährlich bundesweit stattfindenden „Tag der Städtebauförderung“ gestärkt werden. Der gemeinsam von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden getragene Aktionstag soll Projekten in kleineren Gemeinden, Mittel- und Großstädten ein Forum bieten.Der „Tag der Städtebauförderung“ ist ab 2015 als jährlich wiederkehrende bundesweite Veranstaltung in möglichst vielen Städten und Gemeinden geplant — auf freiwilliger Basis. Die konkreten Planungen für einen solchen „Tag der Städtebauförderung“ haben jetzt begonnen.
Im Mittelpunkt sollen Beteiligungsveranstaltungen sowie Informationen zu Aufgaben, Umsetzung und Ergebnissen der Städtebauförderung stehen. Mit Hilfe des „Tags der Städtebauförderung“ wollen die Verantwortlichen die Erfolge der Städtebauförderung anhand konkreter Projekte erfahrbar machen, diese einer breiteren Öffentlichkeit näher bringen und zur Mitwirkung an Prozessen der Stadtentwicklung anregen.Am 09. Mai 2015 sollen erstmals vor allem in den Programmgebieten der Städtebauförderung unterschiedliche Veranstaltungen stattfinden, die über Projekte, Strategien und Ziele in der Städtebauförderung informieren und zur Beteiligung und Mitgestaltung einladen. Wie bereits ausgeführt ist eine Teilnahme freiwillig.
Wichtig: Die einzelnen Projekte und Veranstaltungen sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme förderfähig. Die Veranstaltungen der Städte und Gemeinden werden zudem durch eine gemeinsame Rahmenkommunikation von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie konzeptionelle und organisatorische Arbeitshilfen für die Kommunen unterstützt. In diesem Rahmen wird auch ein Handbuch entstehen, das konkrete Arbeitshilfen für die Veranstaltungsplanung und -durchführung sowie Informationen zu Ziel und Konzept eines „Tags der Städtebauförderung“ beinhaltet.
Weiterführende Informationen und Ergebnisse der angelaufenen Vorbereitung werden auf der nachfolgenden Internetseite zur Verfügung gestellt: http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_033/nn_1396956/StBauF/DE/TagDerStBF/TagDerStBF__node.html?__nnn=true . Die StGB NRW-Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.
Az.: II gr-ko