Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 65/2016 vom 06.01.2016
Planung von Elektro-Ladestationen in öffentlichen und privaten Gebäuden
Die zunehmende Verbreitung von Elektroautos und besonders von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs/E-Bikes) verlangt nach Lademöglichkeiten, die über die bisher übliche Haushaltssteckdose hinausgehen. Wegen der Diskussion öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sind besonders Lademöglichkeiten im privaten Bereich beziehungsweise in öffentlichen und privaten Gebäuden aus dem Blick geraten. Sie sind jedoch die notwendige Basis für die weitere Verbreitung von Elektromobilität, die weit über die funktionale Bedeutung Ladeinfrastruktur an öffentlichen Straßen hinausgeht.
Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt II zeigt, was bei der Planung von Ladestationen sowie von neuen Elektroinstallationen in öffentlichen und privaten Gebäuden zu beachten ist. Die Richtlinie soll Planer, Architekten und Bauherren dabei unterstützen, Ladeinfrastrukturen für Elektroautos und elektrisch unterstützte Fahrräder in oder an Gebäuden zu integrieren. Schwerpunktmäßig gibt die Richtlinie Empfehlungen für Wohngebäude, Verkaufs- und Arbeitsstätten sowie Parkhäuser und Tiefgaragen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt II „in Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden — Hinweise für die Elektromobilität“ ist der Fachbereich technische Gebäudeaufrüstung der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist erhältlich beim Beuth-Verlag unter www.vdi.de .
Az.: 33.1.5.2