Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 160/2013 vom 28.01.2013

Planungswettbewerb für Radschnellwege

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Planungswettbewerb für Radschnellwege gestartet. Gesucht werden fünf regionale Radschnellwegkonzepte, deren Umsetzung durch das Land finanziell gefördert wird. Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 ihre Ideen für Radschnellwege einzureichen.

Auslober des Wettbewerbs ist das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Die Durchführung des Planungswettbewerbs ist Bestandteil des Aktionsplanes der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität.

Für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen gelten Mindeststandards, die auch für den Wettbewerb angelegt werden. So soll ein Radschnellweg nicht an der Stadtgrenze enden und innerorts weiter geführt werden. Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesen Strecken müssen gegenüber kreuzendem Verkehr Vorrang haben.

Für die Wettbewerbsteilnahme ist eine Kooperation von mindestens zwei benachbarten Städten und Gemeinden erforderlich, um so den regionalen Bezug sicher zu stellen.Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird durch eine Jury vorgenommen, die sich aus Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums, der AGFS, des Landesbetriebs Straßenbau sowie Fachleuten aus der Regional-, Stadt- und Verkehrsplanung zusammensetzt.

Weitere Informationen: Auslobungstext für den Wettbewerb, Kriterien für Radschnellwege auf www.mbwsv.nrw.de  und www.agfs-nrw.de  

Az.: III/1 642-39

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