Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 106/2021 vom 11.02.2021

Plastiktütenverbot in Kraft gesetzt

Im Bundesgesetzblatt Nr. 5 vom 08.02.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27.01.2021 (VerpackG) verkündet worden. Durch dieses am 09.02.2021 in Kraft getretene Änderungsgesetz ist in § 5 Abs. 2 VerpackG nunmehr das Plastiktütenverbot geregelt worden, welches ab dem 01.01.2022 gilt. Das Verbot bezieht sich auf Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Ausgenommen vom Plastiktütenverbot sind sehr leichte Tüten (die sogenannten „Hemdchenbeutel“), die für den Einkauf von losem Obst, Gemüse, Käse und Fleisch verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer Wandstärke sind weiter zulässig, weil davon ausgegangen wird, dass solche Tragetaschen in der Regel mehrfach verwendet werden.

Az.: 25.0.2.1 qu

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