Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 126/2021 vom 11.01.2021

Plastiktütenverbot

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit der Maßgabe zugestimmt, dass ab dem 01.01.2022 in der Bundesrepublik Deutschland ein Verbot für Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern gilt. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung am 26.11.2020 beschlossen. Ausgenommen vom Plastiktütenverbot sind sehr leichte Tüten – die sogenannten „Hemdchenbeutel“, wie sie u. a. für den Einkauf von losem Obst, Gemüse, Käse und Fleisch verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer sind weiter zulässig, weil davon ausgegangen wird, dass solche Tragetaschen in der Regel mehrfach verwendet werden. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Änderung des VerpackG soll einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Abgabeverbot gilt aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 01.01.2022.

Az.: 25.0.2.1 qu

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