Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 6/2016 vom 07.01.2016
Polizeiliches Lagebild Flüchtlinge
Die Polizei NRW erstellt monatlich ein polizeiliches Lagebild zum Thema "Zuwanderung". Dieses Lagebild gliedert sich u.a. in die Teilbereiche allgemeine Lageentwicklung, Einsatzlagebild und Kriminalitätslagebild. Der bisherige Fokus liegt dabei auf der Situation an den Standorten der Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Diese Beschränkung der Betrachtung greift jedoch mit zunehmender Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen zu kurz.
Aus diesem Grund soll mit Beginn des Jahres 2016 das Lagebild auch auf relevante (Sammel-) Unterbringungseinrichtungen der Kommunen erweitert werden. Vorrangige Ziele sind insbesondere das frühzeitige Erkennen von Brennpunkten im Hinblick auf den Schutz von Flüchtlingseinrichtungen sowie die Einsatzvorbereitung der Polizei. Diese Ziele sind nur zu erreichen, wenn die entsprechenden kommunalen Unterbringungseinrichtungen der Polizei auch bekannt sind. Die Polizeibehörden sind deshalb beauftragt, entsprechende Daten zu den relevanten kommunalen Sammelunterkünften (Mindestbelegung 20 Personen) unmittelbar bei den Kommunen zu erheben.
Die Polizei bietet ihrerseits an, den Kommunen im Rücklauf Teile des monatlichen Lagebildes für eigene Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Das entsprechende Format wird derzeit entwickelt. Soweit diesbezüglich konkrete Bedarfe in den Kommunen bestehen, wird empfohlen, diese mit der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde zu erörtern.
In den kommenden Tagen werden die Kreispolizeibehörden auf die Kommunen zugehen, um die entsprechenden Daten zu erheben. Das MIK hat die Geschäftsstelle gebeten, diese Information an die Mitgliedskommunen weiterzugeben und auf eine Kooperation im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kreispolizeibehörden hinzuwirken.
Az.: 15.0.39