Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 474/2024 vom 30.07.2024

Portal „Beteiligung NRW“ stärkt die digitale Bürgerbeteiligung

Die Landesregierung hat zum Ende des Jahres 2021 das zentrale Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ aufgebaut, um den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu den Beteiligungsangeboten zu vereinfachen. Ab sofort können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sieben weitere Beteiligungsangebote über das landeseigene Portal „Beteiligung NRW“ online zur Verfügung stellen.

Öffentliche Verwaltungen können über das Portal verschiedene Formate einsetzen, um Bürgerinnen und Bürger einfach und kostenfrei an Entscheidungen für die Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Durch die neu freigeschalteten Dienste können die Kommunen mittlerweile über 50 sogenannte Leistungskatalog-Leistungen (LeiKa-Leistungen) aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ganz unkompliziert digital anbieten.

Das Portal wird derzeit von mehr als 270 Behörden aus der Kommunal- und Landesverwaltung genutzt und weist mehr als fünf Millionen Aufrufe auf.

Erfolgreiche und etablierte Formate bei „Beteiligung NRW“ sind unter anderem der digitale Mängelmelder, Veranstaltungen, Umfragen, Dialoge sowie formelle Verfahren. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen zu Bauleitplanungen. Ziel der Landesregierung ist es, das Portal „Beteiligung NRW“ zu einer einfachen und umfassenden Beteiligungslösung weiterzuentwickeln. Für die Verwaltung spiegelt sich dieser große Vorteil nun auch in den neuen Diensten wider. Bei den nun sieben neuen Leistungen handelt es sich um Dienste aus dem Kontext des OZG:

  • Anmeldung zu Einwohnerversammlungen inklusive der Vorabeinreichung von Fragen
  • Einreichen von Anregungen und Beschwerden an den Stadt- oder Gemeinderat
  • Anmeldung eines Bürgerbegehrens
  • Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vor der Unterschriftensammlung
  • Anliegen von Einwohnerinnen oder Einwohnern auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen
  • Einreichen von Fragen an den Stadt- oder Gemeinderat
  • Vertrauliche Einreichung von Petitionen

Nicht nur für Initiativen und Engagement von Bürgerinnen und Bürger ist dies ein entscheidender Schritt, auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden aktiv unterstützt. Denn die Kommunen nehmen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des OZGs ein. Durch „Beteiligung NRW“ können die Kommunen über 50 Leistungskatalog-Leistungen anbieten. Der Leistungskatalog stellt ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg dar und wird ständig fortgeschrieben. Derzeit laufen durch den KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) Informationsveranstaltungen für die Kommunen, um den Service möglichst schnell und proaktiv für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den beiden Informationsveranstaltungen Ende August 2024 bzw. Anfang September 2024 sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind auf der Webseite des KDN unter folgendem Link abrufbar.

Das Portal und die vorhandenen Angebote sind über den Link erreichbar.

Az.: 17.0.5.12.2-001/001

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