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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 306/2016 vom 26.04.2016
Position von vier Bundesländern zum Wertstoffgesetz
Mit Datum vom 29. März 2016 haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein 20seitiges Papier mit Detailüberlegungen für ein Wertstoffgesetz auf Basis des Länderkompromiss-Modells vorgelegt. Damit unterstützen die Länder die Positionen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes NRW für eine kommunale Steuerungsverantwortung bei der Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen (z.B. Kunststoff-Wurstschale, Mixer-Rührschüssel, Bratpfanne, Kleiderbügel).
Das Papier der Bundesländer baut auf dem Entschließungsantrag des Bundesrates vom 29. Januar 2016 für ein verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf und konkretisiert wesentliche Eckpunkte des von den Ländern vorgeschlagenen Organisationsmodells. Das Papier der Bundesländer ist im Intranet des StGB NRW unter der Rubrik Information/Info nach Fachgebieten/Umwelt, Abfall, Abwasser unter dem Dateinamen „Bundesländer zum Wertstoffgesetz“ abrufbar gestellt.
In Übereinstimmung mit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände sollen die Kommunen nach dem Länder-Papier die Erfassung der Wertstoffe entweder nach dem öffentlichen Vergaberecht ausschreiben oder im Wege einer Inhouse-Vergabe selbst durchführen. Für ihre Erfassungsleistung erhalten die Kommunen eine Standardkostenvergütung, die aus vorherigen Ausschreibungsergebnissen errechnet wird. Die Sortierung und Verwertung wird hingegen von einer sog. Zentralen Stelle in den einzelnen Gebieten ausgeschrieben.
In Bezug auf die Produktverantwortung führt das Länderpapier aus, dass auch nicht tonnengängige Sperrmüllabfälle und Holz in die Produktverantwortung einbezogen werden sollten. Damit wären — unabhängig von ihrer Größe — alle Haushaltsgegenstände aus Metall, Kunststoffen und Holz von einem Wertstoffgesetz zu erfassen.
Zur Kompromissfähigkeit der Ländervorstellungen wird darauf verwiesen, dass gewerbliche Wertstoffsammlungen nicht beschränkt werden sollen. Ein Interesse zur Unterbindung gewerblicher Sammlungen könne auch den Kommunen nicht unterstellt werden, da diese die eingesammelten Wertstoffe an die private Entsorgungswirtschaft zu übergeben hätten. Thematisiert wird zudem ein mögliches Fortbestehen der dualen Systeme auch unter den Rahmenbedingungen des Länderkompromissmodells. Es ist zu begrüßen, dass sich die Länder erneut aktiv in die Diskussion um das Wertstoffgesetz im Sinne der kommunalen Forderungen einbringen. Über die weitere Entwicklung wird berichtet werden.
Az.: 25.0.2.1 qu