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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 701/2022 vom 06.12.2022
Positionspapier DStGB zur Personalnot in den Kommunalverwaltungen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zu der Personalnot in den Kommunalverwaltungen ein Positionspapier verabschiedet, welches wir im Folgenden Kenntnis geben:
„Deutschland droht eine anhaltende Personalnot, die auch die Kommunen hart trifft, die immer mehr und bessere Leistungen für die Menschen erbringen sollen. Bis 2035 verliert Deutschland durch den demografischen Wandel 7 Mio. Arbeitskräfte und damit ein Siebtel des Arbeitsmarktes. In den nächsten zehn Jahren scheiden 573.890 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen aus, das entspricht etwa 30 Prozent des Personals.
Auch für die Herausforderung gilt: Erfolgreiche Politik beginnt mit der schonungslosen Betrachtung der Wirklichkeit.
Wir müssen gegensteuern, mit einem attraktiven öffentlichen Dienst, einer Erhöhung der Erwerbsquote, konsequenter Qualifizierung von Erwerbslosen und der Zuwanderung von Fachkräften. Auch eine längere Arbeitszeit und eine größere Vielfalt bei Arbeitszeitmodellen können einen Beitrag leisten.
Im Ergebnis werden diese Anstrengungen das Problem etwas entschärfen, aber nicht lösen. Manche Regelungen und Leistungen sowie Rechtsansprüche müssen ausgesetzt oder gegebenenfalls aufgehoben werden. Das gilt zum Beispiel für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Er wird flächendeckend nicht umgesetzt werden können. Die über 100.000 erforderlichen Erzieherinnen und Erzieher gibt es nicht und sie können auch nicht kurzfristig eingestellt werden. Ganz abgesehen von den finanziellen und räumlichen Herausforderungen. Das Ziel ist richtig, die Kommunen werden das weiter vorantreiben, aber wir lösen das Problem nicht im Gerichtssaal.
Eine bisher noch zu wenig genutzte Chance für eine effektivere Verwaltung liegt in der Digitalisierung.
Viele Massengeschäfte, An- und Abmeldungen von Personen, Anwohnerparkausweise, Sondernutzungsgenehmigungen (zum Beispiel bei Baustellen) könnten weitgehend komplett digital abgebildet werden – nach dem Motto: nicht die Bürger/innen, sondern die Daten müssen laufen. Genau das erwarten die Menschen, die bei privaten Bestellungen den Service erleben: heute bestellt, morgen geliefert. Das müssen auch die Verwaltungen in der Zukunft leisten. Notwendig ist dafür die Etablierung einer digitalen Identität für alle, damit die Kommune sicher weiß, dass die Leistungen auch an die richtige Person geht.
Das setzt allerdings voraus, dass wir mehr Hilfe für die Kommunen beim digitalen Aufbau und der Sicherstellung der notwendigen Schnittstellen organisieren.
Last not least muss der Einzug der künstlichen Intelligenz in den Verwaltungen massiv vorangetrieben werden. Damit können viele Vorgänge, auch durchaus komplizierte wie etwa Baubescheide oder andere Bewilligungen – schnell und effektiv umgesetzt werden. Das Prinzip muss lauten: Deutschland modernisieren, digitalisieren und sozial gestalten – nur dann werden wir unsere Ziele erreichen. Dazu gehört unverzichtbar ein konsequenter Bürokratieabbau. Die Kommunen können nicht immer mehr Leistungen erbringen und zusätzlich von Bund und Ländern formulierte Bürokratieanforderungen gerecht werden. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Vorschriften. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen viel genauer auf die Vollzugserfordernisse der Gesetze achten. Die Tendenz, möglichst so zu formulieren, dass jeder Einzelfall möglichst gerecht abgebildet wird, ist Treiber von Regelungsdickichten, die oftmals kaum umsetzbar sind."
Das Positionspapier des DStGB zur Personalnot in den Kommunalverwaltungen können unsere Mitgliedskommunen unter Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Personalvertretungsrecht abrufen.
Az.: 14.0.4-001/002