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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 880/2003 vom 29.10.2003
Postgrundversorgung im ländlichen Raum
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Initiative der Ländern Hessen und Niedersachsen zur nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen. Aus Sicht des DStGB ist es erfreulich, dass sich nun auch Bundesländer an die Seite der Städte und Gemeinden stellen, die schon seit geraumer Zeit auf Fehlentwicklungen und Einschnitte bei der Postgrundversorgung hinweisen. In den zurückliegenden Jahren habe die Deutsche Post AG - gerade im ländlichen Raum - beständig Filialen geschlossen, Briefkästen abgebaut und ihr Dienstleistungsspektrum beschnitten.
Die Dienstleistungsverpflichtungen der Post müßten neu geregelt werden. So sei es nicht länger hinnehmbar, dass bei der Erhaltung von Postfilialen nur auf selbstständige Gemeinden, nicht aber auf Ortsteile abgestellt werde. Dies führe dazu, dass insbesondere nach Gemeindezusammenlegungen große Teile des neuen Gemeindegebiets keine stationären Posteinrichtungen mehr beanspruchen könnten.
Zudem müsse die Deutsche Post AG ihre Unternehmenskommunikation erheblich verbessern. So habe etwa der vor kurzem durchgeführte Abbau von bundesweit 32.000 Briefkästen viele Städte und Gemeinden nahezu unvorbereitet getroffen. Die kommunalen Spitzenverbände und die Bürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden seien von diesem beispiellosen Einschnitt in die Postinfrastruktur nur sehr kurzfristig informiert worden. Konsultationen im Vorfeld seien gänzlich unterblieben. Dass es auch anders gehe, beweise die Deutsche Telekom AG, die schon seit Jahren Telefonzellen nur noch mit Zustimmung der Bürgermeister abbaut und eine enge Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sucht. Einer weiteren unkontrollierten Ausdünnung des auf ca. 100.000 Einheiten geschrumpften Briefkastennetzes müsse nun vom Gesetzgeber vorgebeugt werden.
Az.: III 460 - 00