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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 206/2001 vom 05.04.2001
Poststelle in Trägerschaft der Stadt Olfen
Zu einer außergewöhnlichen Aufgabe hat sich die Stadt Olfen entschlossen. Seit dem 16.11.2000 bietet die Stadt Olfen in einem hierfür eingerichteten Raum alle von der Deutschen Post AG vorgehaltenen Verkaufsprodukte und Dienstleistungen an. Lediglich die Zustellung ist hiervon ausgenommen. Die vertraglichen Beziehungen sind in einem umfassenden Vertragswerk festgehalten und vorab für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben.
Durch einen einstimmigen Beschluß hat der Rat der Stadt Olfen für diese Einrichtung gestimmt und darüber hinaus in seine Entscheidung einbezogen, daß ebenfalls ein Bürgerbüro eingerichtet wird. Die Einrichtungen befinden sich in einer Einkaufspassage, die wiederum in unmittelbarer Nähe eines Supermarktes liegt. Die Gestaltung eines größeren innerstädtischen Bereiches wird intensiv auf Kommunikation ausgelegt, so daß sich hier alle Möglichkeiten des Einkaufens und der Begegnung ergeben.
Die Öffnungszeiten beider städtischen Einrichtungen (Post und Bürgerbüro) sind den Öffnungszeiten der Geschäfte angepaßt.
Die Bediensteten der Postfiliale sind städtische Bedienstete, die Ausbildung für den Postbereich erfolgte in einem mehrwöchigen Lehrgang durch die Post in Praxis und Theorie.
Mit Blick auf die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung gem. § 107 GO ist die kommunalverfassungsrechtliche Akzeptanz durch eine entsprechende Verfügung der Aufsichtsbehörde anerkannt.
Nähere Auskünfte erfahren Sie über das Hauptamt der Stadt Olfen, Tel.: 02595/38114.
Az.: G/3 810-05