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StGB NRW-Mitteilung 431/2005 vom 04.05.2005
Postversorgung gewährleisten
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert gesetzliche Schritte gegen die anhaltende Schließung von Postfilialen. Die derzeitigen Regelungen seien nicht ausreichend, um eine angemessene Versorgung ländlicher Gebiete mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Zwar habe die Post zugesagt, die angekündigten Filialschließungen zu überprüfen, die notwendige Planungssicherheit sei aber nicht gegeben.
Der DStGB hält es für zwingend notwendig, eine stationäre Posteinrichtung in allen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern sowie in jedem Landkreis mindestens je Fläche von 40 qkm vorzuschreiben. Gegenwärtig sieht die Post-Universaldienstleistungsverordnung als Obergrenze 2.000 Einwohner und 80 qkm vor. Dies führe so der DStGB - zu einer schleichenden Ausdünnung der Postgrundversorgung. So ist die Zahl der Postfilialen seit 1997 bis Ende vergangenen Jahres von 15.331 auf 13.019 zurückgegangen. Betroffen sind vor allem ländliche Gemeinden. Zusammen mit dem Abbau von Briefkästen und der Verschlechterung für Konditionen für Postagenturen sei eine dramatische Benachteiligung des ländlichen Raums erfolgt. Da die Post seit Jahren die Proteste der Städte und Gemeinden gegen die Schließung von Poststellen ignoriere oder nur in Einzelfällen handle, sei jetzt die Bundesregierung gefordert, die geltende Post-Universaldienstleistungsverordnung zu verschärfen.
Darüber hinaus hat der DStGB die Bundesregierung zum Handeln in der Aktionärsversammlung der Deutschen Post AG aufgefordert. Die Bundesregierung müsse ernsthaft erwägen, einen Teil des Milliardengewinns für den Erhalt von Postagenturen einzusetzen. Denkbar sei, 100 Mio. € aus dem Bilanzgewinn der Deutschen Post in Höhe von 1,3 Mrd. € dafür zu verwenden, das vorhandene Netz der Postagenturen auszubauen und zu verbessern.
Az.: III/2 460-08