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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 265/2023 vom 28.04.2023
Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Mit Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt die Landesregierung einen Überblick über ihre Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten und verpflichtet sich, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.
Der Bericht umfasst unter anderem das Ende 2020 verabschiedete Handlungs- und Maßnahmenkonzept im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ und bündelt die Ansätze und Projekte der Landesregierung zu einem effektiven Maßnahmenkatalog im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. So hat das Familienministerium die Kooperation aller am Kinderschutz beteiligten Akteurinnen und Akteure unter anderem dadurch gestärkt, dass interdisziplinäre Fortbildungen für alle Personen und Professionen, die in ihrer Tätigkeit mit Kinderschutzfällen konfrontiert sind, gefördert werden und die Netzwerkstruktur weiter ausgebaut wird. Daneben wurde unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ressortübergreifend das Internetportal der Landesregierung „Gemeinsam für den Kinderschutz“ (www.kinderschutz.nrw) entwickelt. Das Webportal soll den Kinderschutz qualitativ verbessern und die Handlungskompetenzen von Personen und Professionen stärken, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Zudem fördert die Landesregierung als wichtigstes Instrument einer landesweiten, fachlichen Qualitätsentwicklung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt nicht nur die Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ (PSG.nrw) in Köln, sondern auch eine Beratungsstelle pro Regierungsbezirk mit jährlich 80.000 Euro, um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Der zweite Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts kann hier gelesen und heruntergeladen werden:
https://www.mkjfgfi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt
Az.: 35.0.4.2-002/006