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StGB NRW-Mitteilung 734/2003 vom 03.09.2003
Präventionsgesetz in Vorbereitung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung beabsichtigt die Vorlage eines Präventionsgesetzes. Dieses Vorhaben geht zurück auf die Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002, wo formuliert ist, dass zur Steigerung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen die entsprechenden Vorschriften in einem Präventionsgesetz zusammengefasst und ergänzt werden sollen. Die Prävention soll zu einer eigenständigen Säule neben der Behandlung, der Rehabilitation und der Pflege ausgebaut werden. Auch die Städte und Gemeinden sollen hierzu herangezogen werden, z.B. soll das BSHG einen Präventionsauftrag erhalten.
Bis Ende 2003 soll ein erster Referentenentwurf vorliegen, die Verabschiedung des Präventionsgesetzes ist noch in dieser Legislaturperiode geplant, und zwar in Form eines eigenständigen Sozialgesetzbuches. Der Regelungsumfang soll dabei auf die Bereiche in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung beschränkt sein. Gleichwohl ist vorgesehen, auch die anderen im Sozialgesetzbuch enthaltenen Vorschriften in eine Prüfung mit einzubeziehen. Als Inhalte eines zukünftigen Präventionsgesetzes werden derzeit folgende Aspekte hervorgehoben:
Klärung der Begrifflichkeit und Harmonisierung bestehender Regelungen
Prävention als allgemeine Zielsetzung für das gesamte Sozialgesetzbuch
Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den unterschiedlichen Trägern im Bereich der Prävention
Errichtung neuer Gesundheitskonferenzen und vergleichbarer Abstimmungsrunden
Verankerung einer Qualitätssicherung
Stärkung der Selbsthilfe
Abgrenzung zwischen Eigenverantwortung des Bürgers und Fürsorgeaufgabe des Staates insbesondere den Aufgaben der Sozialversicherung
Verbesserung der Umsetzung der aktuellen Regelungen an der Schnittstelle zum Arbeits- und Unfallschutz
Die auf Dauer angelegte Struktur des Forums Prävention soll im Gesetz verankert werden.
Az.: III 801