Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 648/2013 vom 03.09.2013
Praxishinweise zu Konzessionsverträgen und Konzessionsabgaben
1998 begann die Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland. Seitdem begleitet der Deutsche Städte- und Gemeindebund diese Entwicklung nicht nur politisch, sondern auch mit Erläuterungen für die kommunale Praxis. Die Energiewende hat zwischenzeitlich einiges grundlegend verändert. In einer Zeit, in der die Politik steigenden Strompreisen durch eine Strompreissicherung begegnen will, stellt sich für die Städte und Gemeinden die Frage, welche Rolle sie in einem Energieversorgungssystem einnehmen wollen mehr denn je.
Die Beantwortung dieser Frage fällt unterschiedlich aus: Die einen wollen ihr Energieversorgungsnetz kommunalisieren und dies zum Ausgangspunkt für eine dezentral ausgerichtete Energieversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien machen. Andere wollen lediglich den Netzbetrieb kommunalisieren. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status quo zu ändern.
Ein Engagement für eine dezentrale Energieversorgung etwa in Form einer kommunalen Energiegenossenschaft setzt im Übrigen eine Kommunalisierung des Netzes nicht zwingend voraus. In einer Frage aber decken sich die Interessenlagen aller Gruppen: Sie schließen Konzessionsverträge und brauchen die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Diese sind für viele Städte und Gemeinden eine bedeutende Einnahmeposition. Das Gesamtaufkommen belief sich in 2011 auf annähernd 3,5 Milliarden Euro.Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten kommunalen Finanzlage können die Städte und Gemeinden auf diese Einnahmen nicht verzichten. Die Konzessionsabgabe leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer Infrastruktur! Konzessionsverträge sind deshalb auch finanzpolitisch von Bedeutung.
In den letzten Jahren haben sich das Recht der Energiewirtschaft und das Konzessionsvertragsrecht grundlegend geändert. Im Sommer 2011 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Die Rechtslage wurde wiederum komplizierter, allerdings konnten auch einige wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Zu erwähnen ist insbesondere der erstmals im Gesetz verankerte Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens, das Eigentum am Netz zu erwerben.
Zudem hat die Rechtsprechung inzwischen zu einer Reihe strittiger Fragen Stellung genommen. Mit der dritten Auflage dieser Dokumentation werden die wichtigsten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts 2011 aufgezeigt, ihre Auswirkungen auf die Konzessionsverträge und die Konzessionsabgaben verdeutlicht und schließlich ein kurzer Ausblick auf die Perspektiven der Konzessionsabgaben gegeben.
Die Dokumentation ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet im Mitgliederbereich unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Konzessionsverträge abrufbar.
Az.: II/3 811-00/1