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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 679/2024 vom 01.10.2024
Preis des Deutschlandtickets steigt
Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder hatten sich auf den neuen Preis von 58 Euro ab 1. Januar 2025 geeinigt, nachdem der Koordinierungsrat – bestehend aus Bund, Ländern sowie Branche und kommunalen Spitzenverbänden – eine fachliche Empfehlung abgegeben hatte. Hierbei ging es insbesondere darum, zu vermeiden, dass die für das Ticket bereitgestellten Mittel von Bund und Ländern in Ergänzung der Fahrgeldeinnahmen nicht mehr auskömmlich sind. Dies war angesichts der Kosten ohne Preiserhöhung absehbar.
Die Verkehrsministerkonferenz betont in ihrem Beschluss zudem, dass das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus fortgeführt und langfristig angeboten werden muss. Sie erwartet, dass sich der Bund an der Finanzierung hälftig beteiligt, und fordert den Bund auf, dies noch vor der nächsten Bundestagswahl durch gesetzliche Festlegungen sicherzustellen, um Unsicherheiten über den Jahreswechsel 2025/2026 zu verhindern.
Betont wurde ebenso u.a., dass für eine erfolgreiche Weiterführung des Deutschlandtickets das Gesetzgebungsverfahren für das 10. Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes unverzüglich abzuschließen ist. Erst dann kann die im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 vereinbarte und zwingend erforderliche überjährige Verwendbarkeit der Mittel des Bundes erfolgen. Die Verkehrsministerkonferenz forderte den Bund ferner auf, die Überjährigkeit der Mittel auch für die Folgejahre sicherzustellen.
Anmerkung des DStGB und StGB NRW
Angesichts der Kostensteigerungen im ÖPNV ist eine Preiserhöhung unabdingbar, da Bund und Länder nicht bereit waren, zusätzliche Mittel für das Ticket bereitzustellen. Die Deckelung des Ausgleichsbetrags von 3 Mrd. Euro pro Jahr ist hierbei maßgebend und reicht für eine Beibehaltung des stark subventionierten Preises von 49 Euro nicht aus. Die Einigung auf 58 Euro zeigt, dass die Länder am Ticket festhalten wollen. Ein kurzfristiges Ende des Deutschlandtickets konnte somit abgewendet werden. Die Verkehrsunternehmen benötigen letztlich auch den Vorlauf bis Anfang 2025, um die Preisanpassung umzusetzen.
Nun bedarf es noch dringend der Änderung des Regionalisierungsgesetzes, damit auch die dringend notwendigen Restmittel des Bundes für das Ticket aus 2023 bzw. 2024 in den jeweiligen Folgejahren verwendet werden können. Somit erhielten dann alle Beteiligten voraussichtliche Planungssicherheit bis zumindest Ende 2025. Dann braucht es neue verbindliche Zusagen, damit das Ticket fortbestehen kann. Wichtig wird die Forderung dann auch, dass durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl in den Ländern, die Finanzierungsverantwortung von den Kommunen auf die Länder übertragen wird.
Klar ist aber auch, ohne eine Finanzierungszusage des Bundes nach 2026 würden auch die Länder das Deutschlandticket anschließend nicht fortsetzen können. Offen bleibt zudem, wie die massiven Kostensteigerungen im SPNV und im straßengebundenen ÖPNV sowie notwendige Angebotsausweitungen gegenfinanziert werden können. Der vom Bund initiierte Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV verzeichnet aufgrund fehlender Finanzierungsperspektiven in Zeiten eines knappen Bundeshaushalts keine Fortschritte mehr.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Vorsitzlandes NRW zur Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 23.09.2024: www.umwelt.nrw.de
Az.: 33.0-003/002