Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 214/2012 vom 13.03.2012

Preise für Behördenruf 115 gesenkt

Seit dem 1. März 2012 ist die 115 rechtlich und technisch im deutschen Telefonnetz wie eine Ortsnetzrufnummer eingerichtet. Sie kann aus dem Festnetz zum Ortstarif gewählt werden und ist flatratefähig. Die Telekom Deutschland und zahlreiche alternative Unternehmen haben ihre Tarife bereits zum 1. März umgestellt, weitere Anbieter folgen. Im Mobilfunk ist diese Umstellung aufwändiger und hängt von den einzelnen Betreibern ab. Die Preise liegen dort weiterhin zwischen 17 und 20 Cent, maximal 30 Cent pro Minute (inkl. USt). Die Preise von Serviceprovidern und Pre-Paid-Tarife können davon abweichen.

Die Kosten fallen an, sobald die Warteschleife eines Servicecenters erreicht wurde. Anrufer/innen, die außerhalb des Versorgungsgebietes oder außerhalb der Servicezeiten anrufen, hören zwar eine Bandansage, müssen dafür aber nichts bezahlen. Von der Preissenkung erhoffen sich die Betreiber des Behördenrufs d115, dass sich nun weitaus mehr Kommunen für einen Anschluss entscheiden und auf ihrer Internetseite darauf verweisen. Weitere Informationen im Internet unter www.115.de .

Az.: I/3 085-23

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