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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 502/2011 vom 20.10.2011
Pressemitteilung: Abfall-Liberalisierung käme teuer zu stehen
Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Bundes-Abfallrechts heute im Landtag NRW fordert der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) Landtag und Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.03.2011 zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes so nicht beschlossen wird. „Der Bundestag ist aufgefordert, entsprechend dem Votum des Bundesrates die Pläne zur Änderung des Abfallrechts zu korrigieren sowie die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung nachhaltig sicherzustellen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: „Wird im Abfallrecht die Möglichkeit geschaffen, dass sich private Unternehmen die lukrativsten Geschäfte herauspicken können, sind drastische Erhöhungen der Abfallgebühr für die privaten Haushalte die Folge“.
Jeder Euro, den eine Stadt oder Gemeinde mit werthaltigem Haushaltsabfall wie beispielsweise Altpapier verdiene, komme aufgrund der gebührenrechtlichen Vorgaben den Bürgerinnen und Bürgern als Gebührenzahlern zugute. Denn mit dem Erlös würden die Gesamtkosten der Abfallentsorgung teilweise gedeckt, sodass weniger Abfallgebühren erhoben werden müssen. „Die Bürgerinnen und Bürger, die Wertstoffe getrennt sammeln und bereitstellen, erwarten deshalb zu Recht, dass sie in den Genuss der damit erzielten Erlöse kommen“, machte Schneider deutlich. Durch Zulassung gewerblicher Sammlungen würden hingegen abfallwirtschaftliche Erlöse privatisiert und zugleich Verluste den Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern zugeschoben.
Der StGB NRW stützt seine Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009. Das Gericht hatte eindeutig entschieden, dass auch unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten nur gelegentlich möglich sind, aber nicht in dauerhaft festen Strukturen und in Konkurrenz zu den Erfassungssystemen der Städte und Gemeinden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hingegen vor, dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht als oberstes deutsches Verwaltungsgericht in einem Beschluss vom 04.07.2011 erneut klargestellt, dass die derzeit geltenden Regelungen zu den Abfallüberlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung europarechtskonform sind, und hat insofern der Bundesregierung deutlich widersprochen.
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde Privatunternehmen zukünftig erlauben, gewerbliche Sammlungen dort durchzuführen, wo es sich lohnt, und würde Kommunen zu Lückenbüßern degradieren für kostenträchtige Entsorgungsaufgaben und ungünstige Entsorgungsbezirke“, warnte Schneider.
Eine nachhaltige und klimafreundliche Erfassung sowie Verwertung von Abfällen erfordere eine dauerhaft verlässliche Sammlungsstruktur in jedem Winkel des Gemeindegebietes - und zwar unabhängig vom jeweiligen Verwertungspreis. Dieses könnten nur die Städte und Gemeinden gewährleisten. Es sei deshalb falsch, insbesondere Wohngebiete zukünftig zu „Wettkampfarenen“ umzufunktionieren, wo ausgetragen werde, welcher gewerbliche Sammler mit seinem Müllfahrzeug die werthaltigen Abfälle am schnellsten zu seinem Vorteil einsammeln kann.
Auch europarechtlich sei eine Stärkung der kommunalen Verantwortung zulässig: „Der Lissabon-Vertrag lässt ohne weiteres zu, die Hausmüllentsorgung umfassend den Kommunen zuzuweisen“, stellte Schneider klar. Dies zeige das benachbarte Österreich, wo die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie bereits seit Anfang 2011 in nationales Recht umgesetzt worden sei und gewerbliche Sammlungen überhaupt kein Thema gewesen seien.
Schließlich sähen die Städte und Gemeinden auch beim Thema „Wertstofftonne“ noch erheblichen Klärungsbedarf. In erster Linie müsse im Vorfeld sorgfältig abgeklärt werden, welche Abfälle aus Kunststoff und Metall ordnungsgemäß, schadlos und sinnvoll verwertet werden können. Das Motto „Getrennt sammeln, gemeinsam verbrennen“ sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Eine nachhaltige Kreislauf- und Abfallwirtschaft bestehe nicht darin, Abfälle „im Kreis“ umherzufahren und sie dann denselben Entsorgungsweg einschlagen zu lassen wie etwa den Inhalt der Restmülltonne, betonte Schneider abschließend.
Az.: II