Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 701/1998 vom 05.12.1998
Pressemitteilung: Abwasserabgabe abschaffen
Das Abwasserabgabengesetz wirkt zunehmend kontraproduktiv und sollte daher von der neuen Bundesregierung unverzüglich abgeschafft werden. Dies hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes heute in Düsseldorf gefordert. Gleichzeitig ging ein Appell an die NRW-Landesregierung, im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung des Abwasserabgabengesetzes zu starten.
Mit der Abwasserabgabe sollte ursprünglich die Gewässerqualität verbessert werden. "Dieses Ziel ist längst erreicht. Die Gewässerqualität ist heute besser, als mit der Schaffung der Abwasserabgabe jemals angestrebt war", konstatierte NWStGB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse. Die Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz böten daher keinen Anreiz für zusätzliche Investitionen hin zu einer besseren Reinigungsleistung. Vielmehr sei diese Abgabe inzwischen zu einer "unnötigen Kostenbelastung der Städte und Gemeinden" geworden. Diese könnten das selbe Geld wesentlich sinnvoller in andere Umweltschutzvorhaben investieren.
"Die finanzielle Belastung durch die Abwasserabgabe trifft letztlich über die Abwassergebühren die Bürgerinnen und Bürger", beklagte Wilmbusse. Dieser Aufschlag mache im Durchschnitt 7 Prozent der Abwassergebühren aus. Die Abschaffung der Abwasserabgabe wäre somit ein sinnvoller Beitrag zur Kostenentlastung der Bürgerinnen und Bürger. Zumindest sei eine grundlegende Änderung des Abwasserabgabengesetzes in folgenden Punkten erforderlich:
<DIR>1. Abschaffung der "Kleinleiterabgabe": Bei dieser zehrt der Verwaltungsaufwand die Einnahmen weitgehend auf.
2. Wegfall der Abwasserabgabe bei Erfüllung des bestmöglichen Stands der Reinigungstechnik in den Kläranlagen. Es sei - so Wilmbusse - nicht einzusehen, daß selbst derjenige, welcher bei der Abwasserreinigung alles technisch Mögliche getan hat, eine Abgabe zahlen soll.
</DIR>Eine Umfrage unter den 358 Mitgliedskommunen des NWStGB hat ergeben, daß sämtliche Städte und Gemeinden, die geantwortet haben, die Abschaffung der Abwasserabgabe fordern. Die Partnerverbände in den anderen Bundesländer sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund stehen ebenso wie der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hinter dieser Forderung.
Az.: II