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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 658/2013 vom 27.08.2013
Pressemitteilung: An der Gewerbesteuer ist nicht zu rütteln
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angestoßene Diskussion über die Zukunft der Gewerbesteuer ist aus Sicht der Städte und Gemeinden in NRW kontraproduktiv. Nachdem die Gewerbesteuer den Kommunen in den zurückliegenden Jahren Rekordeinnahmen beschert hat, sei es falsch, ein im Kern erfolgreiches Modell infrage zu stellen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Wer die Kommunalfinanzen auf Dauer konsolidieren will, muss die Gewerbesteuer optimieren, nicht abschaffen".
Tatsache sei, dass bisher kein Steuerkonzept vorliege, welches das Aufkommen der Gewerbesteuer auch nur annähernd realisieren und die konjunkturellen Schwankungen besser ausgleichen würde. Dies habe die Gemeindefinanzreformkommission von 2010 gezeigt. Das von Schäuble erneut ins Spiel gebrachte Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer sei kein adäquater Ersatz. "Kapitalgesellschaften würden entlastet, und Bürger wie Bürgerinnen sowie personengeführte mittelständische Unternehmen würden belastet", warnte Schneider.
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW sei die Diskussion über eine einzelne Steuer ohnehin nicht das wichtigste Thema. Dringlicher sei eine Beschäftigung mit der Ausgabensituation. Schneider wies darauf hin, dass die kommunalen Haushalte in NRW allein durch drei - vom Bund den Kommunen übertragenen - Aufgaben „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“, „Kosten der Unterkunft unter Hartz IV“ sowie „Hilfe zur Pflege“ mit fast acht Milliarden Euro jährlich belastet würden.
Daraus - so Schneider - seien zwei zentrale Konsequenzen zu ziehen. Zum einen müsse sich der Bund dauerhaft und angemessen an den explodierenden Sozialausgaben beteiligen. Die Übernahme der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsunfähigkeit sei ein ernstzunehmender Anfang. Dem müssten aber direkt nach der Bundestagswahl weitere Schritte folgen. Zum anderen müsse der Bund rasch entscheiden, wie viel Sozialstaat sich die Gesellschaft noch leisten könne.
Az.: IV